Familienrecht | Erbrecht | Straßenverkehrsrecht
Bauen Sie auf langjährige Erfahrung VitaKompetenzenRechtsanwältin
Ruth Nowak
Vita
Mein Name ist Ruth Nowak
und ich freue mich, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben.
Seit dem Jahr 1986 bin ich als Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Nach dem Studium an der Freien Universität in Berlin absolvierte ich das Referendariat im Bezirk des Kammergerichts in Berlin. Als selbständige Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei war ich seit September 1986 in Berlin tätig. Von Beginn an habe ich meine Schwerpunkte auf die Bereiche Familien- und Erbrecht sowie das Straßenverkehrsrecht gelegt.
In der Zeit von 1990 bis 2001 konnte ich die spannende Zeit nach der Wiedervereinigung in einer Niederlassung in Potsdam hautnah miterleben. An diesem Standort betrieb ich eine Sozietät über die Landesgrenze.
Seit dem Jahr 2002 betreibe ich meine Kanzlei ausschließlich im Südwesten Berlins. Seit im Jahr 2015 auch mein Sohn, Herr Rechtsanwalt Christian Nowak, der Bürogemeinschaft beigetreten ist, ist das Tätigkeitsfeld um weitere Fachgebiete gewachsen.
Ich bin verheiratete Mutter von fünf Kindern. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung bei rechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Ehescheidung | Unterhalt | Sorgerecht
Ich bin Ihre Partnerin im Familienrecht
Jedes Jahr werden in Deutschland mehr als 350.000 Ehen geschlossen. Allerdings wurden im Jahr 2013 nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts rund 170.000 Ehen auch wieder geschieden. Bei mehr als der Hälfte dieser Ehescheidungen waren minderjährige Kinder betroffen.
Ob Ehe, Unterhalt, Umgang oder Sorgerecht — Gerne berate ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung zu sämtlichen familienrechtlichen Fragen.
Rund um die Ehe
Gerne berate ich Sie zu allen Fragen rund um die Eheschließung. Hierzu gehören unter anderem die Gestaltung von Eheverträgen, Fragen zum Güterstand sowie das Namensrecht.
Unterhalt
Ich berate meine Mandantinnen und Mandanten ausführlich zu Unterhaltsansprüchen getrennt lebender oder geschiedener Eheleute, des minder- oder volljährigen Kindes oder der Eltern.
Trennung und Scheidung
Die Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen und allen Folgesachen gehören ebenso zu meinen Stärken wie die Unterstützung meiner Mandantinnen und Mandanten vor und nach der Trennung.
Sorgerecht und Umgang
Gerne berate ich Sie zu Fragen des elterlichen Sorgerechts, zum Umgangsrecht sowie zu Fragen des Namensrechts.
Ihre Ansprechpartnerin im
Erbrecht
Jedes Jahr sterben in Deutschland nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes fast eine Million Menschen. Nicht selten hinterlassen Verstorbene dabei erhebliche Vermögenswerte.
Hiervon versterben etwa 60.000 Menschen ohne Testament und ohne bekannten Erben. Und selbst wenn die Erben bekannt sind oder ein Testament existiert, birgt der Erbfall nicht selten erhebliches Streitpotential. Dies gilt insbesondere bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft, wenn also mehrere Personen erben, oder wenn das zugrunde liegende Testament nicht eindeutig formuliert ist.
Gerne stehen ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung bei allen erbrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Gesetzliche Erbfolge
Existiert keine letztwillige Verfügung der Erblasserin oder des Erblassers, regelt das Gesetz ausführlich, wer Erbe ist. Gerne berate ich Sie in diesem Fall zu allen rechtlichen Fragen.
Testament und Erbvertrag
Ich berate meine Mandantinnen und Mandanten zu allen Fragen der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Denn neben den Formalien ist eine klare und eindeutige Formulierung äußerst wichtig, um Streit vorzubeugen.
Erbfall
Kommt es zum Erbfall, geht das Vermögen des Erblassers im Ganzen auf die Erben über. Dabei kommt es nicht selten zum Streit zwischen den Erben. Gerne stehe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Kann der eigene Wille nicht mehr geäußert werden, können eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vieles erleichtern. Gerne berate ich Sie zu diesen Themen.
Verkehrsunfall?
Ihre Spezialistin im Verkehrsrecht
Das Straßenverkehrsrecht hat im Alltag eines jeden Bürgers große Bedeutung. Statistisch gesehen ereignen sich auf deutschlands Straßen jeden Tag fast 7.000 Verkehrsunfälle. Mehr als 10% dieser Unfälle enden mit einem Personenschaden.
Seit Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bei Verkehrsunfällen, in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sowie zu Fragen der Fahrerlaubnis und der Zulassung.
Verkehrsunfall
Die Rechtslage nach einem Verkehrsunfall ist difizil und in der Regel laufen wichtige Fristen. Wir raten Ihnen daher in einem solchen Fall, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerne berate ich Sie zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und allem, was dazugehört.
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren
Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel durch Bußgelder oder Verwarnungen geahndet.Typische Straftaten im Straßenverkehr sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die fahrlässige Körperverletzung. Gerne stehe ich Ihnen in diesen Fällen zur Seite.
Fahrerlaubnis und Zulassung
Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten bei der (Wieder-) Erteilung der Fahrerlaubnis, im Fall der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie zum Zulassungsrecht von Kraftfahrzeugen.
Verkehrsvertragsrecht
Zum Verkehrsvertragsrecht hingegen gehören alle Ansprüche rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen. Gerne stehe ich Ihnen auch in diesen Fällen beratend zur Seite.